Allgemeine Geschäftsbedingungen
AEGISSUN Einzelunternehmen
Inhaberin: Jaqueline Chirico
Herzog-Albrecht-Straße 3, 78267 Aach
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AEGISSUN Einzelunternehmen, Inhaberin Jaqueline Chirico, Herzog-Albrecht-Straße 3, 78267 Aach, nachfolgend „Auftragnehmer“, und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, nachfolgend „Kunde“.
Die AGB gelten insbesondere für die Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wechselrichtern, Wallboxen, Unterkonstruktionen, Elektromaterial, Zubehör sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande.
Telefonische Absprachen, mündliche Aussagen, WhatsApp-Nachrichten oder sonstige Nachrichten stellen ohne schriftliche Auftragsbestätigung keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie etwaigen schriftlich bestätigten Nachträgen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für Gerüststellung, Dachsanierungen, Zählerschrankumbauten, Erdarbeiten, Malerarbeiten, Maurerarbeiten, Kernbohrungen, statische Prüfungen, Blitzschutzarbeiten oder sonstige bauseitige Leistungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Technische Änderungen und Ersatzprodukte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige oder höherwertige Komponenten einzusetzen, wenn ursprünglich vorgesehene Komponenten nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar sind.
Dies gilt insbesondere für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Unterkonstruktionen und Zubehör.
Die technische Funktion und der vertraglich vereinbarte Zweck dürfen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 5 Preise und Mehrkosten
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, Änderungen, Erschwernisse oder Mehraufwand, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, können gesondert berechnet werden.
Dies gilt insbesondere bei ungeeignetem Dachzustand, verdeckten Mängeln, unzureichender Elektroinstallation, erforderlichen Zählerschrankumbauten, zusätzlichen Leitungswegen, erschwertem Zugang oder nachträglichen Änderungswünschen des Kunden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Materialbestellung oder Materiallieferung zu verlangen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.
§ 8 Liefer- und Montagefristen
Liefer- und Montagtermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen durch Hersteller, Lieferanten, Netzbetreiber, Behörden, Witterung, Krankheit, höhere Gewalt oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten vorliegen.
Hierzu gehören insbesondere freier Zugang zu Dach, Technikraum, Zählerschrank, Garage, Keller, Hausanschlussraum und sonstigen relevanten Bereichen.
Der Kunde stellt Strom, Wasser, Parkmöglichkeiten sowie erforderliche Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet werden.
§ 10 Dach, Statik und bauseitige Voraussetzungen
Der Auftragnehmer geht davon aus, dass Dach, Dachstuhl, Dachdeckung, Elektroinstallation und sonstige bauseitige Voraussetzungen für die geplante Anlage geeignet sind.
Eine statische Prüfung ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Werden während der Planung oder Montage Mängel, Schäden, statische Bedenken oder sonstige Hindernisse festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und eine Anpassung oder einen Nachtrag anzubieten.
Für bereits vorhandene Mängel am Gebäude, Dach oder an der Elektroinstallation übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 11 Netzanmeldung und Netzbetreiber
Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden bei der Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber.
Bearbeitungszeiten, Freigaben, Rückfragen oder Vorgaben des Netzbetreibers liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen durch Netzbetreiber, Behörden oder Dritte.
§ 12 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme erfolgt nach technischer Fertigstellung und soweit erforderlich nach Vorliegen notwendiger Freigaben.
Eine Verzögerung der Inbetriebnahme aufgrund fehlender Netzbetreiberfreigabe, fehlender Unterlagen oder bauseitiger Hindernisse berechtigt den Kunden nicht automatisch zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen, soweit die Leistung des Auftragnehmers im Wesentlichen erbracht wurde.
§ 13 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Kunden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage nutzt, Strom erzeugt, die Anlage in Betrieb nimmt oder die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 14 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
Herstellergarantien für Module, Wechselrichter, Speicher, Wallboxen oder sonstige Komponenten bestehen ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
§ 15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangene Einspeisevergütung, ausgebliebene Stromersparnis oder Ertragsprognosen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ertragsberechnungen, Wirtschaftlichkeitsprognosen oder Amortisationsangaben sind unverbindliche Schätzungen und stellen keine Garantie dar.
§ 16 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung einzelner oder sämtlicher Leistungen zu beauftragen.
Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde hat Subunternehmern den erforderlichen Zugang zur Baustelle zu ermöglichen.
§ 17 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er hierfür eine gesonderte Erklärung abzugeben.
Widerruft der Kunde den Vertrag nach Beginn der Arbeiten, hat er die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführung der Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Transportprobleme oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
§ 19 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Gerichtsstand ist nur, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.